Praxis für Psychologische
Psychotherapie, Coaching und Beratung

angebot

Sie suchen Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Probleme? So gehen Sie vor:
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen, gerne per E-Mail, oder hinterlassen Sie mir eine Nachricht, wenn Sie mich nicht direkt telefonisch erreichen. Ich setze mich dann mit Ihnen in Verbindung und wir vereinbaren ein Erstgespräch.

Ich bin approbierte psychologische Psychotherapeutin mit Eintrag in das Arztregister. Meine Praxis ist eine Privatpraxis.

Angebot

Private Krankenversicherung

Sofern Sie privat versichert sind, übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse die Kosten für die ambulante Psychotherapie. Es hängt von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab, wie viele Sitzungen die Kasse übernimmt und in welcher Höhe sie die Kosten erstattet. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung, inwieweit sie Leistungen für eine Therapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt, und lassen sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Den Antrag stellen wir dann gemeinsam.

Gesetzliche Krankenversicherung

Ich verfüge nicht über einen Kassensitz und kann nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen (Ausnahme: Bahn BKK und BKK VBU). Gesetzlich Versicherte können die Behandlung nur unter besonderen Umständen von ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen, wenn das sogenannte Systemversagen nachgewiesen werden kann. Haben Sie als gesetzlich Versicherte/r bisher vergeblich versucht einen Therapieplatz zu bekommen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob diese die Therapie im Wege der Kostenerstattung bezahlt. Es gibt allerdings bei diesem Verfahren je nach Krankenkasse sehr unterschiedliche Aussichten auf Erfolg.

Beihilfe/Heilfürsorge

Die Beihilfe sowie die meisten der privaten Krankenversicherungen mit Beihilfeergänzungstarifen erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel bis zum 2,3 fachen Satz der GebÜhrenordnung. Bitte fordern Sie bei ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.
Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen, in Justizvollzugsanstalten beschäftigte Beamte, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten, können Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen.
Falls Sie Soldat der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst tragen. In diesem Fall rechne ich eine Kostenpauschale von € 120 direkt mit Ihnen ab. Ihre Versicherung erhält keine Informationen darüber, dass Sie sich in Psychotherapie befinden.

Coaching und Beratung

Krankenkassen übernehmen Leistungen für Coaching und Beratung nicht. Die Kosten für diese Leistungen orientieren sich am Markt und sind mehrwertsteuerpflichtig. Das Sitzungshonorar beträgt € 130 (plus Mwst). Das erste orientierende Gespräch ist kostenfrei.

Honorar

Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte. Ich rechne mit Ihnen auf Basis einer Honorarvereinbarung ab. Der Kostenrahmen bewegt sich zwischen 110€ und 153€ abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und individuellen Gegebeneheiten.